Glucomannan: was es wirklich bringt
Glucomannan kommt aus der Konjak-Wurzel und wird als natürliches Abnehmmittel verkauft. Hilft es wirklich, und wann?
Teils belegt EFSA-Claim existiert, aber in Studien im Schnitt kaum Gewichtsverlust über Placebo.
Es gibt keinen Cochrane-Review. Eine Zusammenfassung von 8 Studien (Onakpoya 2014) fand im Schnitt nur etwa 0,2 kg Unterschied zu Placebo, das war nicht statistisch sicher. Der offizielle EU-Claim gilt nur unter strengen Bedingungen: 3 g pro Tag, verteilt, mit viel Wasser, vor dem Essen, plus weniger essen.
Quellen: Meta-Analyse Onakpoya 2014 (2014) · Review Zalewski 2020 (2020)
Was wirklich belegt ist
Glucomannan ist ein Faserstoff. Im Magen saugt er sich mit Wasser voll und macht dich satter. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat dazu zwei Aussagen offiziell erlaubt:
- Beim Abnehmen helfen: wenn du 3 Gramm am Tag nimmst, in drei Portionen mit Wasser vor dem Essen, und dabei weniger isst.
- Cholesterin: kann helfen, den Cholesterin-Wert normal zu halten, ab etwa 4 Gramm am Tag.
Nimmst du weniger, oder isst nebenbei normal weiter, ist kein Effekt nachgewiesen.
Immer mit viel Wasser
Glucomannan quillt stark auf. Nimm es immer mit viel Wasser und nicht direkt bevor du dich hinlegst. Wer Probleme beim Schlucken hat oder eine Engstelle in der Speiseröhre, sollte es nicht nehmen.
Abstand zu Medikamenten
Der Faserstoff kann dafür sorgen, dass dein Körper Medikamente und manche Vitamine schlechter aufnimmt. Nimm andere Medikamente deshalb mit Abstand, etwa eine Stunde vorher oder ein paar Stunden später.
Unser Fazit
Glucomannan ist eines der wenigen Abnehm-Mittel, bei dem die EFSA einen Effekt anerkennt. Der Effekt ist aber klein und nur da, wenn du dich genau an Einnahme und Ernährung hältst. Ein günstiges Produkt wirkt dabei nicht schlechter als eine teure Weight-Loss-Marke.
Glucomannan günstig finden
Wenn ein Glucomannan-Mittel für dich passt: vergleich den Preis über mehrere Apotheken. Gleiches Produkt, oft sehr unterschiedlicher Preis.
EFSA-Bewertungen zu Glucomannan nach EU-Verordnung 1924/2006; BfR.